Allgemeine Geschäftsbedingungen
Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart, gelten für alle Events des Vereins J-Point und den damit verbunden Dienstleistungen des Vereins J-Point ausschliesslich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB»). Die AGB sind unter https://imraumthun.ch/allgemeine-geschaeftsbedingungen/ öffentlich einsehbar. Auf Verlangen können diese dem Kunden auf dem Postweg zugestellt werden.
1. Mietvertrag
Ein Vertrag kommt rechtswirksam zustande, wenn der Vertragspartner über die Webseite https://imraumthun.ch/kontakt/ das Formular absendet und somit die AGB gelesen und vollumfänglich akzeptiert hat.
2. Reservation und Buchung
Die Anfrage über die Webseite wird von uns per Mail bestätigt.
Der Vermieter behält sich vor, in Ausnahmesituationen bis 14 Tage vor dem Mietdatum aus besonderen Gründen vom Mietvertrag zurückzutreten.
3. Bereitstellung und Verfügbarkeit des Raumes
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Pavillon 15 Minuten vor Beginn des Mietverhältnisses für den Kunden und die Gäste bereit. Ausserordentliche Bereitstellungsaufwände (Dekorationsmaterial usw.) werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Es dürfen weder Lagerräumlichkeiten noch die Büros in der Liegenschaft J-Point betreten werden.
4. Annullationsbedingungen
Bei Annullationen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden keine Gebühren erhoben. Absagen einer Reservation von Veranstaltungsräumlichkeiten müssen dem Verein J-Point schriftlich durch die Mietpartei mitgeteilt werden.
4.1 Annullationskosten
Bis 14 Tage vor dem Anlass – kostenlos stornierbar
0-13 Tage vor dem Anlass: CHF 100.- wird verrechnet
5. Schaden und Haftung
Für defekte oder fehlende Geräte sowie Schäden an Raum oder Umschwung ist die Mietpartei haftbar. Sachbeschädigungen können zudem Strafanzeige zur Folge haben.
Mitgebrachte Gegenstände, Verpackungsmaterial und Abfall müssen am Ende der Veranstaltung von der Mietpartei entsorgt werden.
Kunstgegenstände, Dekorationen und Dekorationsgegenstände gehören zu den Räumlichkeiten und dürfen nicht verändert oder entfernt werden. Das Anbringen von Klebestreifen, Nägeln o.ä. ist nicht gestattet. Der Verein J-Point lehnt jegliche Verantwortung für Diebstahl und Beschädigung von mitgebrachten Objekten, Kleidern und Materialien ab. Sämtliche Räume sind rauchfrei. Sollte durch rauchende Gäste oder raucherzeugende Geräte der Feueralarm ausgelöst werden, entstehen Kosten von CHF 1800.-. Bitte tragen Sie Sorge zum gesamten Pavillon.
6. Reinigung
Die Mietpartei verpflichtet sich, nach dem Event folgende Reinigungs-Arbeiten auszuführen:
– Räume besenrein hinterlassen
– Abfall selber entsorgen
– Küchenbereich nach Absprache reinigen
Auf Anfrage kann der Raum am Tag nach dem Event geputzt werden.
7. Zahlungsmodalität
Die Mietpartei verpflichtet sich, die Rechnung innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Der Verein J-Point ist berechtigt, bei grösseren Reservationen eine Vorauszahlung zu verlangen. Weicht die Rechnungsadresse von der Auftragsadresse ab, so muss diese spätestens nach Erhalt der Bestätigung mitgeteilt werden.
8. Recht- und Gerichtsstand
Die Beziehung zwischen Mietpartei und Verein J-Point untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Bern, Schweiz.
9. Mehrwertsteuer
Da der Verein J-Point von der Mehrwertsteuer befreit ist, wird keine solche erhoben.
10. Schlussbestimmung
Auf die vorliegenden AGB sowie auf sämtliche mit dem Verein J-Point abgeschlossenen Mietverträge findet ausschliesslich schweizerisches Recht, unter Ausschluss der Bestimmungen über das internationale Privatrecht, Anwendung.
Für alle Streitigkeiten aus diesen AGB sowie den ihnen zugrundeliegenden Mietverträge sind unter Vorbehalt der gesetzlichen Rechtsmittel ausschliesslich die sachlich zuständigen Gerichte von Bern zuständig.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB (einschliesslich dieser Bestimmung) sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Steffisburg, 24.9.2023